AGB's
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
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Für unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB‘s“ genannt). Falls einzelne Regelungen dieser AGB‘s – wenn auch nur für einzelne Personengruppen wie z.B. Konsumenten im Sinne des § 1KSchG – ungültig sein sollten, werden diese Regelungen durch rechtsgültige Regelungen ersetzt, die den vereinbarten Regelungen möglichst ähnlich sind und diesen wirtschaftlich möglichst nahekommen. Die Ungültigkeit einzelner Regelungen dieser AGB‘s ändert nichts an der Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser AGB’s. Unsere AGB‘s gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Unsere AGB‘s gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung oder sonstigen Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführen.
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Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB‘s nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Die in diesen AGB‘s vorgesehene Schriftform wird auch durch Telefax und E-Mail gewahrt.
Angebot und Vertragsschluss
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Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Bestellungen durch den Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden annehmen; wir sind berechtigt, Bestellungen des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.
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Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB‘s, welche diesfalls subsidiär gelten. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter jedoch nicht berechtigt, von diesen AGB‘s abweichende Regelungen zu treffen.
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Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten), sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine vereinbarten oder garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
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Wir behalten uns das Eigentums- oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen, sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
Lieferfrist und Lieferverzug
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Die Lieferfrist wird individuell vereinbart. Nach Möglichkeit wird die Ware von uns innerhalb von 5 Werktagen nach Bestelleingang geliefert.
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Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung) und die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar ist, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt auch die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
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Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den Kunden erforderlich.
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Verzögerungen bei der Auslieferung, die durch Dritte verursacht werden, schließen eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus.
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Die Rechte des Kunden gemäß Ziffer 9 dieser AGB‘s und unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme und Annahmeverzug
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Liefertermine die bekannt gegeben werden sind vorläufige Termine. Bei einer Verschiebung kann keinerlei Schadenersatz geltend gemacht werden.
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Eventuelle Rückstände werden von uns automatisch in Evidenz gehalten und ohne Mehrkosten nachgeliefert, sofern mit der Bestellung die Freigrenze erreicht wurde.
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Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, insbesondere weil wir infolge vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzuges des Kunden von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,1% des Nettogesamtauftragswerts pro Kalendertag, maximal jedoch 5% des Nettoauftragswerts (bzw. maximal 10% des Nettogesamtauftragswerts bei endgültiger Nichtabnahme) beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
Preise und Zahlungsbedingungen
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Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sämtliche Beträge bzw. Preise verstehen sich im Zweifel als Nettobeträge/Nettopreise.
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Diverse Zuschläge wie UHG, URA, ERA und Umweltpauschale werden separat auf den Dokumenten von
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Sollten sich für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu senken.
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Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug binnen 10 Tagen nach Rechnung.
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Mit Eintritt des Verzuges werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
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Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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Durch die in Punkt 4 angeführte Versicherungspauschale ist der vollständige Warenwert versichert. Diese Bestimmung hat nur Gültigkeit wenn die UV-Pauschale im vollen Umfang verrechnet wird.
Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis alle unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (nachfolgend: „gesicherte Forderungen“ genannt) mit dem Kunden beglichen sind. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
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Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
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Zur Feststellung des Bestandes der von uns gelieferten Ware dürfen wir die Geschäftsräume des Kunden nach vorheriger Ankündigung zu den üblichen Geschäftsstunden betreten.
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Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Der Kunde tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung bestehenden Forderungen, einschließlich der Versicherungsleistung, im Voraus in voller Höhe an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
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Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
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Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere gesicherten Forderungen um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl im Wert des übersteigenden Betrages freizugeben. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für
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unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an
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in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Sämtliche Forderungen, sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen, bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z.B. Wechselhaftung), welche
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im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.
Mängelansprüche des Kunden
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Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress)
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Allfällige Garantieansprüche gelten nur nach Maßgabe der von den jeweiligen Produzenten gewährten Garantien und sind unmittelbar gegenüber den jeweiligen Produzenten der betreffenden Produkte und nicht uns gegenüber geltend zu machen. Soweit wir im Zuge von Garantieabwicklungen tätig werden, erfolgt dies als reiner Hilfsdienst und nicht im Rahmen einer rechtlichen Verpflichtung.
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Ware im Sinne dieser Bestimmung ist nicht die gesamte Lieferung, sondern allein der einzelne mangelhafte Gegenstand.
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Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
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Bei Übernahme der Ware ist diese zuerst auf Transportschäden zu überprüfen und gegebenenfalls dem Frachtführer zu melden. Anschließend ist die Ware zu kontrollieren und eventuelle Fehl- oder Mehrmengen innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich bei uns zu melden. Bei berechtigten Qualitätsreklamationen kann die Lieferung einer mangelfreien, gleichwertigen Ware verlangt werden. Ist dies nicht möglich besteht ein Recht zum Rücktritt. Wir haften schadenersatzrechtlich generell nur bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche sind in der Höhe auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt. Für Mangelfolgeschäden haften wir, angesichts der vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten der Erzeugnisse, nicht. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn wir dem Kunden in einem nur an ihn gerichteten Schreiben diese Eigenschaftszusicherung erklärt haben. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
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Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
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Wir sind berechtigt, statt Ersatzlieferung oder Nachbesserung, Nacherfüllung durch Rücknahme der mangelhaften Ware gegen Gutschrift zu leisten. In diesem Fall ist vom Kunden vor Rücksendung ein Retour-Formular auszufüllen und uns zu übersenden. Die Verkaufsverpackung der retournierten Waren muss sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
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Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
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Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
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Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
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Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
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Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
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Mangelfreie Ware nehmen wir grundsätzlich nicht gegen Gutschrift zurück. Nehmen wir in Einzelfällen mangelfreie Ware zurück, wird mit Eingang der Ware bei uns eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Wertes der zurückgenommenen Ware fällig. Die Ware ist kostenfrei („frei Haus“), originalverpackt und im einwandfreien Zustand an uns zurückzusenden.
Gewerbliche Schutzrechte
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Wir stehen nach Maßgabe dieser Ziffer 8 dafür ein, dass die Ware frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
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In dem Fall, dass die Ware ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten die Ware derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Ware aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen von Ziffer 9 dieser AGB‘s.
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Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unserer Wahl unsere Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieser Ziffer nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder – beispielsweise aufgrund einer Insolvenz – aussichtslos ist.
Haftung
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Soweit sich aus diesen AGB‘s einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
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Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
Verjährung
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Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung.
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Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche, bei Arglist von uns und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher.
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Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Soweit wir dem Kunden nach Maßgabe von Ziffer 9 auf Schadensersatz haften, gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Schlussbestimmungen
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Ist der Kunde Unternehmer oder hat er in der Republik Österreich keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden nach unserer Wahl Krems an der Donau. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
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Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
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Soweit der Vertrag oder diese AGB‘s Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.